Kosten Strafverteidigung – Wieviel kostet ein Anwalt?

Sparschwein Kosten der Strafverteidigung


Kosten der Strafverteidigung – Was kostet ein Strafverteidiger?

Sicherlich haben auch Sie sich schon einmal die Frage gestellt: Was kostet ein Strafverteidiger beziehungsweise ein Anwalt für Strafrecht? Weil diese Frage für viele meiner Mandanten besonders wichtig ist, informiere ich Sie von Anfang an über die voraussichtlichen Kosten der Strafverteidigung und Beratung. Sie sollen schließlich wissen welche Anwaltskosten auf Sie zukommen.

In der Regel treffe ich mit meinen Mandanten eine Honorarvereinbarung. Dabei hängen die konkreten Anwaltskosten vom Einzelfall ab und berücksichtigen den tatsächlichen zeitlichen Aufwand meiner Arbeit. Zwei Punkte stehen aber jetzt schon fest: 

  1. Professionelle und engagierte Strafverteidigung muss Sie kein Vermögen kosten. 
  2. Sparen Sie nicht am falschen Ende. Ein Strafverfahren kann dazu führen, dass Sie zu einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe verurteilt werden. Effektive Verteidigung kann dies verhindern und ist daher jeden Cent wert. 

Gerne erläutere ich Ihnen die voraussichtlichen Anwaltskosten für Ihren konkreten Fall im Rahmen eines Telefonats oder einer persönlichen Erstberatung. 


Nur mal schnell eine Frage – Kosten der Erstberatung

Haben Sie „nur mal schnell eine strafrechtliche Frage“, dürfen Sie mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schicken. Kann ich Ihre Frage ohne weitere, ausführliche Prüfung am Telefon oder per E-Mail beantworten, kostet Sie dies nichts. 

Wünschen Sie hingegen eine ausführliche und individuelle Beratung, zugeschnitten auf Ihr konkretes Anliegen, nehme ich mir gerne Zeit für Sie und Ihren Fall. Eine solche Erstberatung kostet EUR 220,00 (inklusive Mehrwertsteuer) und dauert in der Regel eine Stunde. Sie erhalten eine Rechnung, die vor dem Termin bezahlt werden muss. Natürlich können Sie den Betrag aber auch in bar zum Termin mitbringen. In der Regel findet die Erstberatung in meiner Kanzlei statt. Sollten Sie keine Zeit oder Möglichkeit haben, den Termin in meiner Kanzlei wahrzunehmen, berate ich Sie auch gerne telefonisch ausführlich zu Ihrem Fall. 

In diesem Termin zur Erstattung informiere ich Sie dann auch gerne über die weiteren Kosten der Strafverteidigung.

Persönliche Erstberatung für EUR 220,00
(Mehrwertsteuer inklusive)


Rechtsschutzversicherung

Beachten Sie, dass die meisten Rechtsschutzversicherung die Kosten der Strafverteidigung und des gesamten Strafverfahrens leider nicht übernehmen. Sie sollten daher zunächst prüfen, ob Ihre Versicherung auch bei strafrechtlichen Vorwürfen greift. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie in Ihrer Police einen sogenannten erweiterten Strafrechtsschutz vereinbart haben.

In Ordnungswidrigkeitenverfahren, zum Beispiel bei einem Bußgeld wegen zu schnellem Fahrens, übernimmt die Rechtsschutzversicherung hingegen in der Regel die Anwaltskosten. 

In jedem Fall ist aber eine schriftliche Deckungszusage der Versicherung notwendig. Gerne unterstütze ich Sie dabei.


Erstattung der Kosten der Strafverteidigung durch die Staatskasse

Nur im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs erstattet Ihnen die Staatskasse die Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren.  Nicht erstattet wird ein darüber hinausgehendes vereinbartes Honorar. 

Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens ein, erstattet die Staatskasse Ihre Anwaltskosten nicht. Dies gilt auch, wenn das Gericht das Verfahren aufgrund einer Ermessensvorschrift im Hauptverfahren einstellt.

Aber auch hier gilt: Die eigene Freiheit ist mehr Wert als sie kostet. Daher sollten Sie sich unbedingt von einer kompetenten und erfahrenen Anwältin verteidigen lassen. Als Fachanwältin für Strafrecht verfüge ich über das erforderliche Wissen und die notwendige Erfahrung. 



Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, sondern dient lediglich der ersten Orientierung.

Als Fachanwältin für Strafrecht berate ich Sie aber gerne ausführlich und individuell in einem persönlichen Gespräch. Auch verteidige ich Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe.

Rufen Sie an: (030) 76 73 73 970

oder schreiben eine E-Mail: mail@sk-strafrecht.de