loader image

Nebenklage
und Zeugenbeistand

Anwältin für Zeugen, Opfer und Angehörige

Ihre Rechte als Opfer einer Straftat

Opfer einer Straftat haben im Strafverfahren grundsätzlich nur wenig Rechte. Als Opfer beziehungsweise Verletzte(r) sind Sie in erster Linie Zeuge und damit Beweismittel, vergleichbar mit Videoaufnahmen der Tat oder DNA-Spuren. Dabei geht es in erster Linie nicht um Ihre Belange, Gefühle oder Interessen, sondern allein um die Informationen, die Sie dem Gericht geben können. Deshalb ist häufig eine sogenannte Nebenklage geboten und notwendig.

Warum brauche ich als Nebenkläger einen Rechtsanwalt?

Durch die Nebenklage können Sie aktiv am Prozess, einschließlich der gesamten öffentlichen Hauptverhandlung, teilnehmen und sich Gehör verschaffen. Als Nebenkläger dürfen Sie selbst oder durch Ihren Anwalt Fragen und Beweisanträge stellen sowie Erklärungen abgeben. Ihr Anwalt ist als Nebenklagevertreter berechtigt, am Ende des Verfahrens ein Plädoyer zu halten.

Wann kann ich Nebenkläger werden?

Die Strafprozessordnung (StPO) regelt in § 395 welche Delikte nebenklagefähig sind. Sprich in welchen Fällen Sie sich der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger anschließen dürfen.

Grundsätzlich gilt, dass sich Verletzte einer schweren Straftat dem Verfahren als Nebenkläger anschließen dürfen. Bei Tötungsdelikten haben die hinterbliebenen Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehepartner dieses Recht.

Die Nebenklage ist gesetzlich insbesondere bei folgenden Delikten zulässig:

  • Sexualdelikten, zum Beispiel sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch
  • Kapitaldelikte, wie Mord, Totschlag und anderen Straftaten mit Todesfolge
  • Körperverletzung, §§ 221, 223 bis 226a, 340 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Freiheitsberaubung, §§ 232 bis 238, 239 Absatz 3, 239a, 239b, 240 Absatz 4 StGB

Kosten der Nebenklage 

In zahlreichen Fällen werden Sie die Kosten Ihres Anwaltes als Nebenklagevertreter nicht selber tragen müssen. Verletzte von schweren Delikten haben einen Anspruch auf Bestellung eines Nebenklagevertreters. Die Kosten für den bestellten Nebenklagevertreter werden von der Staatskasse übernommen. Sollte keine Bestellung in Frage kommen, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ob Ihnen Prozesskostenhilfe genehmigt wird, hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Zeugenbeistand

Auch wenn kein Fall der sogenannten Nebenklage vorliegt, haben Sie als Verletzter oder auch nur als einfacher Zeuge das Recht sich eines Beistandes (Anwalts) zu bedienen, § 406f StPO. Ihr Rechtsbeistand, auch Verletzten- oder Zeugenbeistand genannt, hat ein Recht auf Anwesenheit während Ihrer Vernehmungen im Ermittlungsverfahren sowie der Hauptverhandlung. Damit hat jeder Zeuge das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten für den Zeugenbeistand tragen Sie grundsätzlich selbst. Nur in Ausnahmefällen (§ 68b StPO) kann einem Zeugen ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand beigeordnet werden. Dies geschieht, wenn ersichtlich ist, dass der Zeuge seine Befugnisse bei der Vernehmung nicht selbst wahrnehmen kann.

Meine Arbeit als Nebenklagevertreterin und Zeugenbeistand

Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Opferanwältin stehen Sie und Ihre Belange. Dabei geht es mir insbesondere darum, Sie über den Ablauf und die Möglichkeiten des Verfahrens fachkundig und vollumfänglich zu informieren sowie vorzubereiten und Ihre Rechte als Verletzte(r) oder Geschädigte(r) ebenso professionell und kämpferisch zu verteidigen, wie die eines Beschuldigten. Im Gegensatz zu anderen Kollegen stelle ich mich ideologisch weder auf die Täter- noch auf die Opferseite. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine erfahrene Anwältin und Strafverteidigerin an Ihrer Seite haben, die sich mit den Strategien der Verteidigung auskennt und hierauf als Opfervertreterin angemessen reagieren kann.

Daneben berate ich Sie zu Fragen rund um die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, zum Beispiel durch einen sogenannten Adhäsionsantrag oder nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Sandra Korzenski

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Sandra Korzenski Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin
SKK-Bildmarke-transparent
Anwalt Strafrecht • Strafverteidiger • Fachanwalt für Strafrecht

Sandra Korzenski
Rechtsanwältin & Dozentin
Fachanwältin für Strafrecht

Nürnberger Straße 16
10789 Berlin
(am KaDeWe)