Selbst besonnenen Verkehrsteilnehmern können im Straßenverkehr als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger Fehler unterlaufen. Derartige Fehler stellen häufig nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern sogar Straftaten dar. Typische Straftaten im Verkehrsstrafrecht sind:
Auch Drängeln und Pöbeln beim Kampf um den besten Parkplatz können eine erhebliche Strafe nach sich ziehen.
Den Betroffenen drohen im Verkehrsstrafrecht Geldbußen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen. Mindestens genauso gefürchtet sind aber die Nebenstrafen im Verkehrsstrafrecht:
Sie sollten einen verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf niemals auf die leichte Schulter nehmen. Ein Strafverfahren kann neben dem oftmals existenzbedrohenden Verlust der Fahrerlaubnis auch dazu führen, dass Sie vorbestraft sind und eine entsprechende Eintragung in Ihrem Führungszeugnis erfolgt. Häufig kann nur durch versierte Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens erreicht und so auch der gefürchtete Entzug der Fahrerlaubnis verhindert werden. Erforderlich ist dafür aber umfangreiche Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und Praxiserfahrung. Deshalb sollten Sie sich an eine erfahrene und engagierte Verteidigerin wenden.
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