Verkehrsstrafrecht

Autounfall Verkehrsstrafrecht Verteidigung

Verkehrsstrafrecht

von Rotlichtverstoß bis hin zu Fahrerflucht
Verkehrsstrafrecht – Was ist damit gemeint?

Selbst besonnenen Verkehrsteilnehmern können im Straßenverkehr als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger Fehler unterlaufen. Derartige Fehler stellen häufig nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern sogar Straftaten dar. Typische Straftaten im Verkehrsstrafrecht sind: 

  • Trunkenheit im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, § 316 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs zum Beispiel durch rücksichtsloses Fahren, § 315c StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch „Unfallflucht“ oder „Fahrerflucht“ genannt, § 142 StGB
  • Fahren ohne Führerschein, § 21 Abs. 1 StVG
  • Fahrlässige Körperverletzung, § 223 StGB
  • Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

Auch Drängeln und Pöbeln beim Kampf um den besten Parkplatz können eine erhebliche Strafe nach sich ziehen.

Rechtsfolgen im Verkehrsstrafrecht

Den Betroffenen drohen im Verkehrsstrafrecht Geldbußen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen. Mindestens genauso gefürchtet sind aber die Nebenstrafen im Verkehrsstrafrecht:

  • Punkte in Flensburg
  • Führerscheinentzug
  • MPU (sogenannter „Idiotentest“)
  • Aufbauseminare
  • Fahrverbot
Erfolgreiche Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Sie sollten einen verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf niemals auf die leichte Schulter nehmen. Ein Strafverfahren kann neben dem oftmals existenzbedrohenden Verlust der Fahrerlaubnis auch dazu führen, dass Sie vorbestraft sind und eine entsprechende Eintragung in Ihrem Führungszeugnis erfolgt. Häufig kann nur durch versierte Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens erreicht und so auch der gefürchtete Entzug der Fahrerlaubnis verhindert werden. Erforderlich ist dafür aber umfangreiche Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und Praxiserfahrung. Deshalb sollten Sie sich an eine erfahrene und engagierte Verteidigerin wenden. 

Anwalt Strafrecht Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Rechtsanwältin Sandra Korzenski

Ihr Anwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Korzenski ist eine auf das Strafrecht spezialisierte Anwältin und Strafverteidigerin. Sie trägt den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und verteidigt und berät ihre Mandanten bei allen strafrechtlichen Fragen und Problemen.

Rechtsanwältin Korzenski ist Fachanwältin für Strafrecht und verteidigt Sie kompetent und engagiert.

Haben Sie noch Fragen? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Gerne können Sie aber einen Termin vereinbaren.