Rechtsirrtümer – Polizeikontrolle, muss ich für einen Atemalkoholtest ins Röhrchen pusten?
![Rechtsanwältin Sandra Korzenski Fachanwältin für Straftaten in Verbindung mit Alkohol](https://sk-strafrecht.de/wp-content/uploads/2024/03/chuttersnap-poPbjfA62q0-unsplash-1024x683.jpg)
Allgemeine Verkehrskontrolle: Der Polizeibeamte fragt ob Sie Alkohol getrunken haben. Er fordert Sie auf „ins Röhrchen zu pusten“, um einen Atemalkoholtest durchzuführen. Sie fragen sich, muss ich dem Polizeibeamten sagen, ob und wieviel Alkohol ich getrunken habe?