Auto fahren nach Weihnachtsfeier Alkoholtest

Rechtsirrtümer – Erst ab 1,1 Promille droht Führerscheinentzug

Wahr oder Falsch?

Wahr ist, …

… dass man sich als Fahrer eines Kraftfahrzeuges ab einem Promille Wert von 1,1 wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar macht. Die ist in § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.

Falsch ist, …

… dass erst ab 1,1 Promille der Führerscheinentzug droht. Sie können den Führerschein schon verlieren, wenn Sie mit 0,3 Promille fahren und dabei alkoholbedingt einen Unfall bauen oder Ausfallerscheinungen haben.

Beispiele für Ausfallerscheinung, die zu einem Führerscheinentzug führen können:

  • Schlangenlinien
  • Orientierungslosigkeit
  • Verminderte Reaktionszeit
  • Verlangsamte Pupillenreaktion
  • Bewegeungsanomalitäten, wie torkeln oder schwanken
  • Verwasche Aussprache, sogenanntes lallen

     

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, sondern dient lediglich der ersten Orientierung.

Als Fachanwältin für Strafrecht berate ich Sie aber gerne ausführlich und individuell in einem persönlichen Gespräch. Auch verteidige ich Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe.

Sandra Korzenski

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Sandra Korzenski Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin
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Anwalt Strafrecht • Strafverteidiger • Fachanwalt für Strafrecht

Sandra Korzenski
Rechtsanwältin & Dozentin
Fachanwältin für Strafrecht

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10789 Berlin
(am KaDeWe)