Rechtsirrtümer – Erst ab 1,1 Promille ist der Führerschein weg

Auto fahren nach Weihnachtsfeier Alkoholtest

Rechtsirrtümer

Immer erst ab 1,1 Promille ist der Führerschein weg
Wahr oder Falsch?

Wahr ist, …

… dass man sich als Fahrer eines Kraftfahrzeuges ab einem Promille Wert von 1,1  wegen Trunkenheit im Verkehr <br> strafbar macht. Die ist in § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt

Falsch ist, …

… dass erst ab 1,1 Promille der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Sie können den Führerschein schon verlieren, wenn Sie mit 0,3 Promille fahren und dabei alkoholbedingt einen Unfall bauen oder Ausfallerscheinungen haben.

Beispiele für Ausfallerscheinung:

  • Schlangenlinien
  • Orientierungslosigkeit
  • verminderte Reaktionszeit
  • verlangsamte Pupillenreaktion
  • Bewegeungsanomalitäten, wie torkeln oder schwanken
  • verwasche Aussprache, sogenanntes lallen

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient lediglich der ersten Orientierung. Gerne berate ich Sie aber ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

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