Unternehmens­strafrecht und Unternehmens­verteidigung

Wirtschaftsstrafrecht Verteidigung

Unternehmens­strafrecht im engeren Sinn kennt das deutsche Strafrechts­system (noch) nicht. Eine Straftat kann bislang nur von einer Person (auch genannt: natürliche Person), nicht von einem Unternehmen (auch genannt: juristische Person) begangen werden.