Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht – Wie finde ich den richtigen Anwalt?

Den richtigen Weg bzw. Rechtsanwalt finden



Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Jurist … 

… bei Ihrer Suche nach einem passenden Rechtsanwalt fragen Sie sich: Was sagen die unterschiedlichen Berufsbezeichnungen aus? Und vor allem, welcher Anwalt ist der Richtige für mich? Dieser Blogeintrag erklärt, wie Sie den passenden Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin finden und warum Sie bei strafrechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt für Strafrecht bestens aufgehoben sind.


Was ist ein Rechtsanwalt?

Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ist jemand, der Andere (seine/ihre Mandanten) bei rechtlichen Fragen berät und auch vor Gericht, Behörden oder sonstigen Stellen vertreten kann. Rechtsanwälte werden häufig auch als juristischer Beistand bezeichnet. 

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) definiert einen Rechtsanwalt als „Organ der Rechtspflege“, der als unabhängiger Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten tätig ist.

Ein Rechtsanwalt ist für seine Mandanten tätig und hat als Interessenvertreter dafür zu sorgen, dass die Ziele und Interessen seiner Mandanten verfolgt werden. 


Wie wird man Rechtsanwalt? 

Um Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zu werden, muss man Rechtswissenschaften (auch genannt Jura) studieren. Am Ende des Studiums absolviert man eine Abschlussprüfung, das sogenannte erste Staatsexamen. Im Anschluss folgt der praktische Teil der Ausbildung, das sogenannte Referendariat. Am Ende des Referendariats absolviert man eine weitere Abschlussprüfung, das sogenannte zweite Staatsexamen. Wenn man beide Staatsexamina bestanden hat, ist man sogenannter Volljurist.

Als Volljurist kann man entweder als Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder auch in anderen Bereichen tätig werden. Entscheidet man sich dafür Rechtsanwalt zu werden, muss man seine Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer beantragen. 

Jeder Rechtsanwalt ist Volljurist. Aber nicht jeder Volljurist ist Rechtsanwalt. Volljuristen können auch bei Gericht, Behörden, in der Politik, als Notar oder in ganz anderen Bereichen tätig sein. 



In welchen Rechtsgebieten arbeiten Rechtsanwälte? 


Als Rechtsanwalt kann man in allen Rechtsgebieten tätig sein. Viele Rechtsanwälte spezialisieren sich aber auf ein bestimmtes Rechtsgebiet, zum Beispiel Familienrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht oder Strafrecht. 

Ich selbst bin Rechtsanwältin und habe mich schon zu Beginn meiner Tätigkeit ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert. Ich verteidige und berate meine Mandanten bei strafrechtlichen Problemen, wie zum Beispiel laufenden Ermittlungsverfahren. Deshalb habe ich auch eine Zusatzqualifikation, nämlich den sogenannten Fachanwalt für Strafrecht erworben. 



Was ist ein Fachanwalt für Strafrecht?

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet, in unserem Fall Strafrecht, spezialisiert hat.

Um Fachanwalt für Strafrecht zu werden, muss man an einer 120-stündigen Fortbildung teilnehmen und drei Abschlussklausuren bestehen. Außerdem muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig sein und mindestens 60 Fälle auf dem Gebiet des Strafrechts bearbeitet haben. Die genauen Voraussetzungen sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Nach § 13 FAO muss der Rechtsanwalt besondere Kenntnisse in

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht

vorweisen können. Erst jetzt kann der Rechtsanwalt einen Antrag auf die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ stellen.

Um den Titel führen zu können, muss man außerdem jedes Jahr mindestens 15 Fortbildungsstunden nachweisen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein Fachanwalt immer auf dem neusten Wissensstand ist.


Was ist der Unterscheid zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt?

Ein Fachanwalt ist jemand, der als Rechtsanwalt eine zusätzliche Qualifikation erworben hat. Ein Fachanwalt kann sowohl in praktischer, als auch theoretischer Sicht besondere Kenntnis und Erfahrung nachweisen.

Jeder Fachanwalt (für Strafrecht) ist Rechtsanwalt, aber nicht jeder Rechtsanwalt ist auch Fachanwalt (für Strafrecht).


Bei einem Fachanwalt für Strafrecht können Sie sich also sicher sein, dass er bereits zahlreiche strafrechtliche Fälle bearbeitet hat und deshalb über entscheidende praktische Erfahrung verfügt.


Ist jeder Strafverteidiger auch Fachanwalt für Strafrecht?

Nein, nicht jeder Strafverteidiger ist Fachanwalt für Strafrecht. Ein Strafverteidiger muss nämlich noch nicht einmal ein Rechtsanwalt sein.

Strafverteidiger ist jemand, der dem/der Beschuldigten einer Straftat als rechtlicher Beistand zur Seite steht. Nach § 138 Strafprozessordnung (StPO) können Verteidiger sowohl Rechtsanwälte, als auch Rechtslehrer an Hochschulen oder andere Personen sein.


Aufgaben eines Strafverteidigers

Aufgabe eines Strafverteidigers ist die effektive und ordnungsgemäße Verteidigung sowie Rechtsberatung seines Mandanten.

Ein Verteidiger berät seine Mandanten beispielsweise bei folgenden Anliegen:

  • Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe jeglicher Art. Von Körperverletzung, über Betrug, Diebstahl, Raub, Mord bis hin zu sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Steuerhinterziehung, Handel mit Drogen und andere Straftaten
  • Durchsuchung, Beschlagnahme und Sicherstellung
  • Festnahme und Strafvollstreckung
  • Rechtsmittel, zum Beispiel Einspruch, Berufung und Revision


Wie finde ich einen guten Anwalt?

Die Suche nach einem guten Anwalt ist nicht immer leicht. Google-Bewertungen oder Empfehlungen können helfen. Die Entscheidung müssen Sie am Ende aber selbst tragen. Daher sollten Sie ein gutes Gefühl bei der Auswahl haben und in die Kompetenz Ihres Anwalt/Ihrer Anwältin vertrauen.

Die Beantwortung dieser Fragen kann Ihnen helfen sich für den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin zu entscheiden:

  • Ist meine Anwältin auf das Rechtsgebiet in dem ich Beratung benötige spezialisiert?
  • Hat meine Anwältin einen Fachanwaltstitel?
  • Verfügt meine Anwältin über praktische Erfahrung und fundierte Rechtskenntnis in vergleichbaren Fällen?
  • Kann ich meine Anwältin gut erreichen? Ist die Kommunikation unkompliziert und freundlich?
  • Nimmt meine Anwältin mein Anliegen ernst? Hat mein Fall Priorität oder bin ich nur einer von zahlreichen Mandanten?
  • Klärt mich meine Anwältin gewissenhaft über Risiken auf?
  • Ist die Kostenstruktur angemessen und transparent?


Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, sondern dient lediglich der ersten Orientierung.

Als Fachanwältin für Strafrecht berate ich Sie aber gerne ausführlich und individuell in einem persönlichen Gespräch. Auch verteidige ich Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe.

Rufen Sie an: (030) 76 73 73 970

oder schreiben eine E-Mail: mail@sk-strafrecht.de