Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Jurist …
… bei Ihrer Suche nach einem passenden Rechtsanwalt fragen Sie sich: Was sagen die unterschiedlichen Berufsbezeichnungen aus? Und vor allem, welcher Anwalt ist der Richtige für mich? Dieser Blogeintrag erklärt, wie Sie den passenden Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin finden und warum Sie bei strafrechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt für Strafrecht bestens aufgehoben sind.
Was ist ein Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ist jemand, der Andere (seine/ihre Mandanten) bei rechtlichen Fragen berät und auch vor Gericht, Behörden oder sonstigen Stellen vertreten kann. Rechtsanwälte werden häufig auch als juristischer Beistand bezeichnet.
Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) definiert einen Rechtsanwalt als „Organ der Rechtspflege“, der als unabhängiger Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten tätig ist.
Ein Rechtsanwalt ist für seine Mandanten tätig und hat als Interessenvertreter dafür zu sorgen, dass die Ziele und Interessen seiner Mandanten verfolgt werden.
Wie wird man Rechtsanwalt?
§ 177 Abs. 1 StGB regelt, dass jemand, der eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vornimmt, mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, bestraft wird. Hier liegt die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB grundsätzlich bei 10 Jahren.
Vergewaltigung, § 177 Absatz 6, Satz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
Nach § 177 Absatz 6, Satz 1 Nr. 1 StGB wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Jahren und bis zu 15 Jahren bestraft, wenn er mit dem Opfer Geschlechtsverkehr gegen dessen erkennbaren Willen hat (Vergewaltigung). Die Verjährung tritt daher grundsätzlich erst 20 Jahre nach der Tat ein (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB).
sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 Absatz 4 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB bestraft denjenigen, der sexuelle Handlung vor einem Kind (jünger als 14 Jahre) vornimmt, mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Derartige Taten verjähren daher grundsätzlich nach 5 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB)
Faktisch längere Frist bis zur Verjähung – Ruhen der Verjährung
Aber Achtung: In vielen Fällen des Sexualstrafrechts gilt insgesamt eine wesentlich längere Verjährungszeit. Bei Sexualdelikten herrscht nämlich eine Besonderheit: Die Verjährung ruht solange bis das Opfer das 30. Lebensjahr vollendet hat (§ 78b Absatz 1 Nr. 1 StGB). „Ruhen der Verjährungsfrist“ bedeutet, dass die Frist erst später – mit dem Erreichen der Altersgrenze – beginnt.
Je nachdem wie alt das Opfer zum Tatzeitpunkt war, kann es daher sein, dass die Sexualstraftat sogar 35 Jahre später noch nicht verjährt ist. Dies gilt insbesondere seit den letzten Gesetzesänderungen in den Jahren 2013, 2015 und 2016. Das maßgebliche Alter für den Verjährungsbeginn wurde hierbei jeweils erhöht. Bis zur Gesetzesänderung in 2013 galt, dass die Verjährung mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Nach heutiger Gesetzeslage beginnt sie erst mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Bei besonders schweren Sexualdelikten kann das Opfer demnach unter Umständen auch noch im hohen Alter die Tat zur Anzeige bringen, ohne, dass Verjährung eingetreten ist.
Rückwirkungsverbot – Was bedeutet das?
Das Rückwirkungsverbot sagt aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt erlassene Gesetze nicht auf einen früher stattgefundenen Sachverhalt angewendet werden dürfen. Ist die Tat demnach schon vor der jeweiligen Gesetzesänderung (nach den bis dahin geltenden Regeln) verjährt, so darf die Tat nicht aufgrund der nunmehr bestehenden Aufstockung des für den Verjährungsbeginn maßgebenden Opferalters weiterhin verfolgt werden. Ist die tat also einmal verjährt, ändert auch eine Gesetzesänderungen nichts mehr an der Verjährung.
Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient lediglich der ersten Orientierung. Gerne berate ich Sie aber ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Was ist ein Fachanwalt für Strafrecht?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet, in unserem Fall Strafrecht, spezialisiert hat.
Um Fachanwalt für Strafrecht zu werden, muss man an einer 120-stündigen Fortbildung teilnehmen und drei Abschlussklausuren bestehen. Außerdem muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig sein und mindestens 60 Fälle auf dem Gebiet des Strafrechts bearbeitet haben. Die genauen Voraussetzungen sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Nach § 13 FAO muss der Rechtsanwalt besondere Kenntnisse in
Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften
materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht
vorweisen können. Erst jetzt kann der Rechtsanwalt einen Antrag auf die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ stellen.
Um den Titel führen zu können, muss man außerdem jedes Jahr mindestens 15 Fortbildungsstunden nachweisen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein Fachanwalt immer auf dem neusten Wissensstand ist.
Was ist der Unterscheid zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt?
Ein Fachanwalt ist jemand, der als Rechtsanwalt eine zusätzliche Qualifikation erworben hat. Ein Fachanwalt kann sowohl in praktischer, als auch theoretischer Sicht besondere Kenntnis und Erfahrung nachweisen.
Jeder Fachanwalt (für Strafrecht) ist Rechtsanwalt, aber nicht jeder Rechtsanwalt ist auch Fachanwalt (für Strafrecht).
Bei einem Fachanwalt für Strafrecht können Sie sich also sicher sein, dass er bereits zahlreiche strafrechtliche Fälle bearbeitet hat und deshalb über entscheidende praktische Erfahrung verfügt.
Ist jeder Strafverteidiger auch Fachanwalt für Strafrecht?
Nein, nicht jeder Strafverteidiger ist Fachanwalt für Strafrecht. Ein Strafverteidiger muss nämlich noch nicht einmal ein Rechtsanwalt sein.
Strafverteidiger ist jemand, der dem/der Beschuldigten einer Straftat als rechtlicher Beistand zur Seite steht. Nach § 138 Strafprozessordnung (StPO) können Verteidiger sowohl Rechtsanwälte, als auch Rechtslehrer an Hochschulen oder andere Personen sein.
Aufgaben eines Strafverteidigers
Aufgabe eines Strafverteidigers ist die effektive und ordnungsgemäße Verteidigung sowie Rechtsberatung seines Mandanten.
Ein Verteidiger berät seine Mandanten beispielsweise bei folgenden Anliegen:
- Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe jeglicher Art. Von Körperverletzung, über Betrug, Diebstahl, Raub, Mord bis hin zu sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Steuerhinterziehung, Handel mit Drogen und andere Straftaten
- Durchsuchung, Beschlagnahme und Sicherstellung
- Festnahme und Strafvollstreckung
- Rechtsmittel, zum Beispiel Einspruch, Berufung und Revision
Wie finde ich einen guten Anwalt?
Die Suche nach einem guten Anwalt ist nicht immer leicht. Google-Bewertungen oder Empfehlungen können helfen. Die Entscheidung müssen Sie am Ende aber selbst tragen. Daher sollten Sie ein gutes Gefühl bei der Auswahl haben und in die Kompetenz Ihres Anwalt/Ihrer Anwältin vertrauen.
Ein Verteidiger berät seine Mandanten beispielsweise bei folgenden Anliegen:
- Ist meine Anwältin auf das Rechtsgebiet in dem ich Beratung benötige spezialisiert?
- Hat meine Anwältin einen Fachanwaltstitel?
- Verfügt meine Anwältin über praktische Erfahrung und fundierte Rechtskenntnis in vergleichbaren Fällen?
- Kann ich meine Anwältin gut erreichen? Ist die Kommunikation unkompliziert und freundlich?
- Nimmt meine Anwältin mein Anliegen ernst? Hat mein Fall Priorität oder bin ich nur einer von zahlreichen Mandanten?
- Klärt mich meine Anwältin gewissenhaft über Risiken auf?
- Ist die Kostenstruktur angemessen und transparent?