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Kapitalverbrechen

Mord, Totschlag und Delikte mit Todesfolge

Bei Kapitalverbrechen ist es besonders wichtig die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen. Schließlich droht allein aufgrund der Schwere der Verbrechen eine dramatisch hohe Straferwartung; bei einer Verurteilung wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafe. 

Kapitalstraftaten sind solche, bei denen das Opfer zu Tode gekommen ist oder dies versucht worden ist. Die bekanntesten sind Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und Raub mit Todesfolge (251 StGB). 

Verteidigung gegen Kapitaldelikte

Die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Kapitalverbrechens muss sorgfältig geplant werden und bedarf Spezialkenntnis, beispielsweise in den Bereichen der Rechtsmedizin, Rechtspsychiatrie und der Kriminalistik. Nicht zuletzt ist häufig die intensive Befassung mit spezifischen Sonderfragen notwendig für eine effektive Verteidigung. 

  • Mord, § 211 StGB (Strafgesetzbuch)
  • Totschlag, § 212 StGB
  • Sexueller Mi?brauch von Kindern mit Todesfolge, § 176b StGB
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge, § 178 StGB
  • Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen mit Todesfolge, § 179 Absatz 7 in Verbindung mit § 178 StGB
  • Aussetzung mit Todesfolge, § 221 Absatz 3 StGB
  • Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
  • Entziehung Minderjähriger mit Todesfolge, § 235 Absatz 5 StGB
  • Nachstellung mit Todesfolge, § 238 Absatz 3 StGB
  • Freiheitsberaubung mit Todesfolge, § 239 Absatz 4 StGB
  • Erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge, § 239a Absatz 3 StGB
  • Geiselnahme mit Todesfolge, § 239b Absatz 2 in Verbindung mit § 239a Absatz 3 StGB
  • Raub mit Todesfolge, § 251 StGB
  • Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge, § 252 in Verbindung mit § 251 StGB
  • Räuberische Erpressung mit Todesfolge, § 255 in Verbindung mit § 251 StGB
  • Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB
  • Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, § 307 Absatz 1 bis 3 StGB
  • Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge, § 308 Absatz 3 StGB
  • Missbrauch ionisierender Strahlen gegenüber einer unübersehbaren Zahl von Menschen, § 309 Absatz 2 und 4 StGB
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer mit Todesfolge, § 316a Absatz 3 StGB
  • Vorsätzliche Umweltstraftaten mit Todesfolge, § 330 Absatz 2 Nr. 2 StGB
  • Körperverletzung im Amt mit Todesfolge, § 340 Absatz 3 in Verbindung mit § 227 StGB
  • Abgeben, Verabreiches oder Überlassens von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch mit Todesfolge, § 30 Absatz 1 Nr. 3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz)
  • Einschleusen mit Todesfolge, § 97 Absatz 1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz)

Ich übernehme Verteidigungen bei allen Kapitalstraftaten, insbesondere in folgenden Angelegenheiten

Pflichtverteidigung 

Bei dem Vorwurf einer Kapitalstraftat liegt immer ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vor, weshalb Sie einen Anspruch auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers haben. Dabei sollten Sie unbedingt von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich  ihren Pflichtverteidiger auszuwählen, bevor Ihnen das Gericht irgendeinen Anwalt beiordnet. Pflichtverteidigung muss keine Verteidigung zweiter Klasse sein. 

Sandra Korzenski

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Sandra Korzenski Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin
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Anwalt Strafrecht • Strafverteidiger • Fachanwalt für Strafrecht

Sandra Korzenski
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Fachanwältin für Strafrecht

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