Medizinstrafrecht
und Arztstrafrecht
Anwältin für Ärzte, Apotheker, Pfleger und Krankenschwestern
In Zeiten fortschreitender medizinischer Möglichkeiten steigen die fachlichen Anforderungen an Sie als Arzt, Krankenschwester, Altenpfleger und Apotheker. Damit steigen auch die Erwartungen der Patienten und Angehörigen. Werden diese nicht erfüllt, ist allzu häufig ein Strafverfahren im Medizinstrafrecht die Folge.
Folgen im Medizin- und Arztstrafrecht
Den Betroffenen im Medizinstrafrecht drohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen. Darüber hinaus sind weitere existenzvernichtende Sanktionen möglich. Dazu gehören das Ruhen oder der Entzug der Approbation beziehungsweise der Kassenzulassung und Schadensersatzansprüche in horrender Höhe. Selbst im Falle eines Freispruchs kann eine öffentliche Gerichtsverhandlung das Ansehen und den guten Ruf der Betroffenen zumindest gefährden.
Effektive Verteidigung im Medizinstrafrecht
Die Verteidigung im Medizin- und Arztstrafrecht ist in gewissen Teilen vergleichbar mit der Behandlung Ihrer Patienten. Sie erfordert neben einer realistischen Einschätzung der Situation eine individuell abgestimmte Strategie. Meiner Erfahrung nach kann den Betroffenen eine öffentliche Gerichtsverhandlung häufig durch eine frühe und kompetente Beratung sowie schnelles und proaktives Handeln erspart werden.
Beispiele für strafrechtliche Vorwürfe im Bereich des Medizin- und Arztstrafrechts
- Verletzung von Verschwiegenheitspflichten
- (fahrlässige) Körperverletzung, §§ 223, 224, 226, 229 Strafgesetzbuch (StGB)
- (fahrlässige) Tötung, §§ 211, 212, 222 StGB
Verstöße gegen das
Betrugs- und Korruptionsvorwürfe im Medizinstrafrecht
Die Staatsanwaltschaft ermittelt immer häufiger gegen Ärzte und andere Leistungserbringer aus dem Gesundheitssektor wegen Abrechnungsbetruges (§ 263 StGB) sowie Korruption und Bestechlichkeit (§§ 299a, 300 StGB). Oftmals fußen diese Verfahren im Arzt- und Medizinstrafrecht auf Anzeigen von kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, welche sich zunehmend hierzu berufen fühlen. Auf dieses erhöhte Anzeigenaufkommen reagieren Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden zunehmend mit der Bildung sogenannter Sonderabteilungen und Sonderkommissionen. Nur ein ebenso spezialisierter Anwalt vermag deshalb das Verfahren durch kompetente Maßnahmen frühzeitig zu lenken und idealerweise zur Einstellung zu bringen.
Prävention durch fachmännische Schulungen
Neben der Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Bereich des Medizin- und Arztstrafrechts berate und schule ich präventiv zu medizinstrafrechtlichen Fragestellungen und Problemen. Relevant ist diese Beratung für Ärzte, Apotheker, Kranken- und Altenpfleger sowie leitende Angestellte im Gesundheitssektor.
Mögliche Themen sind
- Schweigepflicht
- Umfang und Dokumentation von Aufklärungspflichten
- Informationen zu neuen Vorschriften, beispielsweise zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen