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Wirtschafts­strafrecht
und Steuerstrafrecht

Von Betrug über Insolvenzverschleppung bis zur Steuerhinterziehung

Schaffung neuer Regelungen im Wirtschaftsstrafrecht sowie die Verschärfung bereits bestehender nationaler und internationaler Vorschriften und regulatorischer Anforderungen führen dazu, dass unternehmerisches Handeln zunehmend riskanter wird. Beispielhaft seien hier das Kapitalmarktstrafrecht und das Korruptionsstrafrecht genannt.

Aktuell wird zudem im Rahmen einer europäischen Harmonisierung über die Etablierung eines originären Unternehmensstrafrechts nachgedacht. Das Bundes­ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21. April 2020 einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt. Kern dieses Gesetzesvorhabens ist das Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG). 

Nur durch kompetente Auseinandersetzung und angemessene Berücksichtigung dieser Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen aus dem Wirtschaftsstrafrecht kann das Risiko einer Verurteilung für die Betroffenen minimiert werden.

Meine Tätigkeitsbereiche im Wirtschaftsstrafrecht

  • Verteidigung von Entscheidungsträgern in strafrechtlichen Verfahren
  • Unternehmensverteidigung
  • präventive Beratung von Unternehmen und Erstellung strafrechtlicher Gutachten
  • Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen
 

Verteidigung von Unternehmern

Ich verteidige Einzelpersonen – beispielsweise Geschäftsführer und Führungskräfte – umfassend in Bezug auf alle Vorwürfe aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Hierzu gehören:

Straftatbestände aus dem allgemeinen Strafrecht

  • Geldwäsche, § 261 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Betrug, § 263 StGB
  • Untreue, § 266 StGB
  • Vorenthalten von Arbeitsentgelt, § 266a StGB
  • Verletzung von Buchführungspflichten, §§ 283 StGB, 283b StGB

 

Straftatbestände aus dem Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht

  • Vorteilsannahme, § 331 StGB
  • Bestechlichkeit, § 332 StGB
  • Vorteilsgewährung, § 333 StGB
  • Bestechung, § 334 StGB
  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 298 StGB
  • Bestechung sowie Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB

 

Vorwürfen aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechts

  • Insolvenzverschleppung, § 15a Insolvenzordnung (InsO)
  • Bankrott, § 283 StGB
  • Verletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB
  • Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB
  • Schuldnerbegünstigung, § 283d StGB

 

Steuerstraftaten 

  • Steuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung (AO)
  • Steuerhehlerei, § 374 AO
  • leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO
  • Steuergefährdung, § 379 AO

Präventive Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht

Daneben berate ich Unternehmen und deren Entscheidungsträger präventiv zu allen strafrechtlichen Fragestellungen und Problemen, um die Risiken unternehmerischen Handelns einzugrenzen und die Einleitung eines Strafverfahrens im Wirtschaftsstrafrecht zu verhindern.

Folgen 

Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden können durch die Bildung von spezialisierten Fachabteilungen zunehmend schneller agieren. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen und deren Entscheidungsträger mit gesteigerten Verfolgungs- und Überwachungsmaßnahmen der Ermittlungsbehörden rechnen müssen. Immer häufiger kommt es bereits in frühen Stadien des Verfahrens zur Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, Arrest von Vermögenswerten und Eintragungen in ein Schuldnerverzeichnis, sogenannte „schwarze Liste“ (§ 26 Abs. 2 InsO).


Aber auch die rechtlichen Folgen eines Wirtschaftsstrafverfahrens und die damit oftmals einhergehenden wirtschaftlichen Schäden können sowohl für Einzelpersonen, als auch das Unternehmen verheerend sein. Im Wirtschaftsstrafrecht drohen erhebliche Geldbußen sowie einschneidende Nebenfolgen wie Gewinnabschöpfungen oder Berufsverbote.

Expertise im Wirtschaftsstrafrecht

Effektive Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen verlangt:
  • Sicherer Rechtskenntnisse
  • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Strategisches Denken
Mein Ziel ist nicht nur eine schnelle und geräuschlose Einstellung des Verfahrens, bestenfalls vor Anklageerhebung, sondern auch die Ergreifung geeigneter Maßnahmen, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens (meiner Mandanten) aufrechtzuerhalten beziehungsweise wiederherzustellen.

Sandra Korzenski

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Sandra Korzenski Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin
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Anwalt Strafrecht • Strafverteidiger • Fachanwalt für Strafrecht

Sandra Korzenski
Rechtsanwältin & Dozentin
Fachanwältin für Strafrecht

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10789 Berlin
(am KaDeWe)