Wirtschaftsstrafrecht
und Steuerstrafrecht
Von Betrug über Insolvenzverschleppung bis zur Steuerhinterziehung
Schaffung neuer Regelungen im Wirtschaftsstrafrecht sowie die Verschärfung bereits bestehender nationaler und internationaler Vorschriften und regulatorischer Anforderungen führen dazu, dass unternehmerisches Handeln zunehmend riskanter wird. Beispielhaft seien hier das Kapitalmarktstrafrecht und das Korruptionsstrafrecht genannt.
Aktuell wird zudem im Rahmen einer europäischen Harmonisierung über die Etablierung eines originären Unternehmensstrafrechts nachgedacht. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21. April 2020 einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt. Kern dieses Gesetzesvorhabens ist das Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG).
Nur durch kompetente Auseinandersetzung und angemessene Berücksichtigung dieser Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen aus dem Wirtschaftsstrafrecht kann das Risiko einer Verurteilung für die Betroffenen minimiert werden.
Meine Tätigkeitsbereiche im Wirtschaftsstrafrecht
- Verteidigung von Entscheidungsträgern in strafrechtlichen Verfahren
- Unternehmensverteidigung
- präventive Beratung von Unternehmen und Erstellung strafrechtlicher Gutachten
- Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen
Verteidigung von Unternehmern
Ich verteidige Einzelpersonen – beispielsweise Geschäftsführer und Führungskräfte – umfassend in Bezug auf alle Vorwürfe aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Hierzu gehören:
Straftatbestände aus dem allgemeinen Strafrecht
- Geldwäsche, § 261 Strafgesetzbuch (StGB)
- Betrug, § 263 StGB
- Untreue, § 266 StGB
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt, § 266a StGB
- Verletzung von Buchführungspflichten, §§ 283 StGB, 283b StGB
Straftatbestände aus dem Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht
- Vorteilsannahme, § 331 StGB
- Bestechlichkeit, § 332 StGB
- Vorteilsgewährung, § 333 StGB
- Bestechung, § 334 StGB
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 298 StGB
- Bestechung sowie Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB
Vorwürfen aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechts
- Insolvenzverschleppung, § 15a Insolvenzordnung (InsO)
- Bankrott, § 283 StGB
- Verletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB
- Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB
- Schuldnerbegünstigung, § 283d StGB
Steuerstraftaten
- Steuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung (AO)
- Steuerhehlerei, § 374 AO
- leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO
- Steuergefährdung, § 379 AO
Präventive Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht
Daneben berate ich Unternehmen und deren Entscheidungsträger präventiv zu allen strafrechtlichen Fragestellungen und Problemen, um die Risiken unternehmerischen Handelns einzugrenzen und die Einleitung eines Strafverfahrens im Wirtschaftsstrafrecht zu verhindern.
Folgen
Aber auch die rechtlichen Folgen eines Wirtschaftsstrafverfahrens und die damit oftmals einhergehenden wirtschaftlichen Schäden können sowohl für Einzelpersonen, als auch das Unternehmen verheerend sein. Im Wirtschaftsstrafrecht drohen erhebliche Geldbußen sowie einschneidende Nebenfolgen wie Gewinnabschöpfungen oder Berufsverbote.
Expertise im Wirtschaftsstrafrecht
- Sicherer Rechtskenntnisse
- Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
- Strategisches Denken