Drogenstrafrecht / Betäubungsmittelstrafrecht

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Cannabispflanze Verteidigung im Drogenstrafrecht / Betäbungsmittlelstrafrecht

Drogenstrafrecht / Betäubungsmittelstrafrecht

von Besitz über Handeltreiben bis Herstellen von Drogen
Weitreichende Ermittlungsbefugnisse gegen Drogenkriminalität

Im Drogenstrafrecht sind die der Polizei und Staatsanwaltschaft eingeräumten, weitreichenden Befugnisse zur Ermittlung besonders einschneidend für den Betroffenen. Überwachung von Festnetz- und Mobiltelefonen, Hausdurchsuchungen, Observationen, Einsatz von verdeckten Ermittlern und vorläufige Festnahmen gehören beim Kampf gegen Drogen zur Tagesordnung. Allzu häufig werden derartige Ermittlungen im Betäubungsmittelstrafrecht auf wenige Verdachtsmomente gestützt. Die Folge: Bei kaum einem anderen strafrechtlichen Vorwurf wird derart schnell und erheblich in die Rechte der Betroffenen eingegriffen.

Was meint Drogenkriminalität? Was ist strafbar? 

Während in den Niederlanden der Besitz und Erwerb von Cannabis seit 1976 legalisiert und gesellschaftlich sogar akzeptiert ist, drohen den Betroffenen in Deutschland bei Besitz, Erwerb und Verkauf von Cannabis und anderen Drogen oftmals erhebliche Freiheitsstrafen. Selbst der Besitz kleinster Drogenmengen (auch Cannabis) ist grundsätzlich strafbar, § 29 Absatz 1 BtMG. Sofern es sich aber um eine geringe Menge Drogen zum Eigengebrauch handelt, kann gemäß § 29 Absatz 5 BtMG von der Verfolgung abgesehen werden. Die Grenzwerte variieren dabei von Bundesland zu Bundesland und hängen vom Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels ab.

Strafbar ist unter anderem
  • Besitz von Drogen 
  • Anbau und Herstellung von Drogen 
  • Einfuhr und Ausfuhr von Drogen
  • Erwerb von Drogen 
  • Handel mit Drogen
Was sind Drogen / Betäubungsmittel? 

Drogen oder auch Betäubungsmittel genannt, sind alle Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Das BtMG verbietet solche Substanzen, die wegen ihrer Wirkungen eine Abhängigkeit und Gesundheitsgefahr beim Konsumenten hervorrufen können. Was ein Betäubungsmittel oder eine Droge ist, ergibt sich aus den Anlagen I, II und III des Betäubungsmittelgesetz.

Zu den verbotenen Substanzen gehören insbesondere
  • Heroin
  • Kokain
  • Haschisch und Marihuana
  • LSD und MDMA
  • Methamphetamin
  • Morphin
  • Bethamethadol
Folgen im Drogenstrafrecht

Nicht selten werden Beschuldigte im Drogenstrafrecht zu Freiheitsstrafen von einigen Jahren verurteilt. Aber auch die drohenden Nebenfolgen dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Besonders relevant sind für die Betroffenen der drohende Führerscheinentzug und die Auferlegung eines Fahrverbots.

Im Rahmen der Strafvollstreckung bietet das deutsche Drogenstrafrecht vielfältige Besonderheiten. Je nach Schuld und Suchtstadium kann der Betroffene zwangsweise in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, § 64 Strafgesetzbuch (StGB). Andererseits hat der Betroffene aber auch die Möglichkeit, die Rückstellung der Strafe nach § 35 BtMG zu beantragen. Damit kann er freiwillig die Strafvollstreckung in einer Vollzugsanstalt durch eine therapeutische Behandlung ersetzen, sogenannte „Therapie statt Strafe“.

Deshalb ist im Betäubungsmittelstrafrecht besonders wichtig, von einer versierten und kompetenten Anwältin verteidigt zu werden, die das Verfahren nicht nur aktiv zu Ihren Gunsten lenkt, sondern auch alle möglichen Folgen im Blick hat. 

Anwalt Strafrecht Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Rechtsanwältin Sandra Korzenski

Ihr Anwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Korzenski ist eine auf das Strafrecht spezialisierte Anwältin und Strafverteidigerin. Sie trägt den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und verteidigt und berät ihre Mandanten bei allen strafrechtlichen Fragen und Problemen.

Rechtsanwältin Korzenski ist Fachanwältin für Strafrecht und verteidigt Sie kompetent und engagiert.

Haben Sie noch Fragen? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Gerne können Sie aber einen Termin vereinbaren.