Die Untersuchungshaft, auch U-Haft genannt, stellt einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte des Betroffenen dar. Schließlich gilt die Unschuldsvermutung, wonach jeder Mensch bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld als unschuldig gilt, Artikel 6 Absatz 2 Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
Dennoch darf zur Sicherung des Strafverfahrens Untersuchungshaft angeordnet werden. Sollte also Ihr Bruder, Freund, Ehemann oder Ihre Frau, Tochter oder eine Ihnen sonst nahestehende Person festgenommen worden sein, ist schnelles Handeln besonders wichtig. Deshalb erreichen Sie mich im Notfall rund um die Uhr. Verteidigung bereits in einem frühen Stadium ist besonders wichtig, da gerade in den ersten Tagen nach einer Festnahme wichtige Vorentscheidungen für den späteren Verfahrensausgang getroffen werden.
Ein Haftbefehl darf vom Richter nur dann beschlossen werden, wenn
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen die hohe/große Wahrscheinlichkeit besteht, der Beschuldigte ist Täter oder Teilnehmer einer strafbaren Handlung. Dabei darf sich der dringende Tatverdacht nur auf bestimmte Tatsachen, nicht nur auf bloße Vermutungen oder aus künftigen Ermittlungsergebnissen ableiten.
Auch wenn Sie von einem Gericht bereits verurteilt worden sind, berate und vertrete ich Sie im Strafvollstreckungsverfahren. Dabei sind häufige Anliegen meiner Mandanten:
Haben Sie noch Fragen? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Gerne können Sie aber einen Termin vereinbaren.