Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

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Businessmann Wirtschaftsstrafrecht Verteidigung

Wirtschaftsstrafrecht

von Betrug über Insolvenzverschleppung bis zur Steuerhinterziehung

Schaffung neuer Regelungen im Wirtschaftsstrafrecht sowie die Verschärfung bereits bestehender nationaler und internationaler Vorschriften und regulatorischer Anforderungen führen dazu, dass unternehmerisches Handeln zunehmend riskanter wird. Beispielhaft seien hier das Kapitalmarktstrafrecht und das Korruptionsstrafrecht genannt.

Aktuell wird zudem im Rahmen einer europäischen Harmonisierung über die Etablierung eines originären Unternehmensstrafrechts nachgedacht. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21. April 2020 einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt. Kern dieses Gesetzesvorhabens ist das Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG). 

Nur durch kompetente Auseinandersetzung und angemessene Berücksichtigung dieser Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen aus dem Wirtschaftsstrafrecht kann das Risiko einer Verurteilung für die Betroffenen minimiert werden.

Meine Tätigkeitsbereiche im Wirtschaftsstrafrecht
  • Verteidigung von Entscheidungsträgern in strafrechtlichen Verfahren 
  • Verteidigung und Beratung von Unternehmen selbst, sogenannte Unternehmensverteidigung
  • präventive Beratung von Unternehmen und Erstellung strafrechtlicher Gutachten 
  • Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen 
Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Ich verteidige Einzelpersonen – beispielsweise Geschäftsführer und Führungskräfte – umfassend in Bezug auf alle Vorwürfe aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Hierzu gehören:

 

Straftatbestände aus dem allgemeinen Strafrecht

  • Geldwäsche (§ 261 StGB)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
  • Verletzung von Buchführungspflichten (§§ 283 StGB, 283b StGB)

Straftatbestände aus dem Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht

  • Vorteilsannahme (§ 331 StGB)
  • Bestechlichkeit (§ 332 StGB)
  • Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
  • Bestechung (§ 334 StGB)
  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
  • Bestechung sowie Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)

Vorwürfen aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechts

  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
  • Bankrott (§ 283 StGB)
  • Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)
  • Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
  • Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)

Steuerstraftaten 

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • Steuerhehlerei (§ 374 AO)
  • leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)
  • Steuergefährdung (§ 379 AO)
Präventive Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht

Daneben berate ich Unternehmen und deren Entscheidungsträger präventiv zu allen strafrechtlichen Fragestellungen und Problemen, um die Risiken unternehmerischen Handelns einzugrenzen und die Einleitung eines Strafverfahrens im Wirtschaftsstrafrecht zu verhindern.

Folgen im Wirtschaftsstrafrecht

Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden können durch die Bildung von spezialisierten Fachabteilungen zunehmend schneller agieren. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen und deren Entscheidungsträger mit gesteigerten Verfolgungs- und Überwachungsmaßnahmen der Ermittlungsbehörden rechnen müssen. Immer häufiger kommt es bereits in frühen Stadien des Verfahrens zur Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, Arrest von Vermögenswerten und Eintragungen in ein Schuldnerverzeichnis, sogenannte „schwarze Liste“ (§ 26 Abs. 2 InsO).

Aber auch die rechtlichen Folgen eines Wirtschaftsstrafverfahrens und die damit oftmals einhergehenden wirtschaftlichen Schäden können sowohl für Einzelpersonen, als auch das Unternehmen verheerend sein. Im Wirtschaftsstrafrecht drohen erhebliche Geldbußen sowie einschneidende Nebenfolgen wie Gewinnabschöpfungen oder Berufsverbote.

Expertise im Wirtschaftsstrafrecht

Effektive Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen verlangt deshalb:

  • sicherer Rechtskenntnisse,
  • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und
  • strategisches Denken.

Mein Ziel ist nicht nur eine schnelle und geräuschlose Einstellung des Verfahrens, bestenfalls vor Anklageerhebung, sondern auch die Ergreifung geeigneter Maßnahmen, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens (meiner Mandanten) aufrechtzuerhalten beziehungsweise wiederherzustellen.

Anwalt Strafrecht Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Rechtsanwältin Sandra Korzenski

Ihr Anwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Korzenski ist eine auf das Strafrecht spezialisierte Anwältin und Strafverteidigerin. Sie trägt den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und verteidigt und berät ihre Mandanten bei allen strafrechtlichen Fragen und Problemen.

Rechtsanwältin Korzenski ist Fachanwältin für Strafrecht und verteidigt Sie kompetent und engagiert.

Haben Sie noch Fragen? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Gerne können Sie aber einen Termin vereinbaren.