Allgemeines
Strafrecht
Meine Arbeit bei Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht
Beauftragen Sie mich mit Ihrer Verteidigung im allgemeinen Strafrecht, nehme ich mir Zeit für ein erstes persönliches Gespräch. Im Rahmen dieser Erstberatung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum weiteren Vorgehen. Danach beantrage ich Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst aus der Akte erfahren wir, auf welche Beweismittel der gegen Sie erhobene Vorwurf gestützt wird. Im Anschluss bespreche ich mit Ihnen die weiteren möglichen Schritte, Risiken und Vorteile. Wir erarbeiten gemeinsam eine Verteidigungsstrategie und nehmen bereits jetzt Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens.
Was kann ich als Beschuldigter tun? Anwalt kontaktieren!
Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie grundsätzlich umfangreiche Möglichkeiten den Ablauf und das Ergebnis des Strafverfahrens mitzugestalten. Dafür benötigen Sie aber unbedingt die Hilfe einer Strafverteidigerin, die Ihnen bei der Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht zur Seite steht. Egal ob Sie eine Ladung zur Vernehmung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben – Kontaktieren Sie unbedingt eine Fachanwältin für Strafrecht.
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch
Ich rate meinen Mandanten, als Beschuldigte(r) keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Richter zu machen. Ihr Schweigen darf unter keinen Umständen gegen Sie verwendet werden.
Zum allgemeinen Strafrecht gehören unter anderem folgende Delikte
- Mord und Totschlag, §§ 211, 212 StGB
- Körperverletzung (gefährliche, einfache oder fahrlässige), §§ 223, 224, 229 StGB
- Diebstahl, §§ 242, 243 StGB
- Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, § 244 StGB
- Unterschlagung, § 246 StGB
- Raub, räuberischer Diebstahl und Erpressung, §§ 249, 252, 253, 255 StGB
- Betrug und Computerbetrug, §§ 263, 263a StGB
- Schwarzfahren (sogenanntes Erschleichen von Leistungen), § 265a StGB
- Untreue, § 266 StGB
- Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, §§ 185, 186, 187 StGB
- Nachstellung (sogenanntes Stalking), § 238 StGB
- Nötigung und Bedrohung, §§ 240, 241 StGB
- Urkundenfälschung und andere Urkundsdelikte, §§ 267 ff. StGB
- Begünstigung, Hehlerei, §§ 257, 259 StGB
- Geldwäsche, § 261 StGB
- Sachbeschädigung, § 303 StGB
- Brandstiftung, §§ 306, 306a, 306b, 306d StGB
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, §§ 113, 114 StGB
- Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, §§ 123, 124 StGB
- Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld, §§ 146, 147 StGB
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid, §§ 153, 154 StGB
- Falsche Verdächtigung, § 164 StGB