Das erste Mal als Angeklagte(r) vor Gericht

Angeklagter auf dem Weg zum Gericht

Das erste Mal als Angeklagte(r) vor Gericht

Sie haben eine Ladung vom Strafgericht erhalten und müssen nun als Angeklagte(r) das erste Mal zu einer Gerichtsverhandlung? Jetzt fragen Sie sich: Was darf und was muss ich zur Verhandlung mitnehmen? Was muss ich sagen? Muss ich überhaupt etwas vor Gericht sagen? Was soll ich anziehen?

Für Sie mag eine Gerichtsverhandlung eine neue und beunruhigende Erfahrung sei. Für Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte ist der Gang in ein Strafgericht Alltag. Sie können Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin deshalb alle Fragen stellen, die Sie beschäftigen. Einige grundlegende Fragen will ich aber bereits in diesem Blogeintrag beantworten.



Wo muss ich wann sein?

Wo und wann die Hauptverhandlung stattfindet, erfahren Sie durch die Ladung vom Gericht. Auf der Ladung steht immer an welchem Tag, um wie viel Uhr, in welchem Gericht und in welchem Raum der Gerichtsprozess stattfindet. Am besten nehmen Sie diese Ladung auch zu dem Termin mit. [Mehr zur Ladung erfahren Sie in diesem Blogeintrag]

Ich persönlich treffe mich mit meinen Mandanten gerne ein paar Minuten vor der eigentlichen Verhandlung. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit letzte Fragen zu stellen.

Seien Sie – auch wenn Sie sich vorher nicht mit ihrem Anwalt treffen – mindestens 30 Minuten vor der Hauptverhandlung bei Gericht. Ähnlich wie am Flughafen, gibt es auch bei Gerichten Eingangskontrollen. Dafür sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Beachten Sie für die Eingangskontrolle, dass Sie keine Waffen oder gefährliche Gegenstände mitnehmen dürfen. Verboten sind beispielsweise: Glasflaschen, Messer, Pfefferspray oder Schlagringe. Aber auch Alkohol und Drogen sind ein absolutes Tabu.

Unbedingt dabei haben sollten Sie Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)!


Was ziehe ich an?

Von Ihnen wird nicht erwartet, dass Sie einen Anzug oder ein Kostüm zu der Gerichtsverhandlung tragen. Ein ordentliches äußeres Erscheinungsbild, das meint anständige Kleidung und ein freundliches, höfliches Auftreten, sind dennoch von Vorteil. Auf Flipflops, dreckige Jeans oder ein bauchfreies Oberteil sollten Sie deshalb verzichten.


Wie sieht ein Gerichtssaal aus und wo muss ich sitzen?

Leider sind nicht alle Gerichtssäle gleich aufgebaut. Grundsätzlich ist aber der Richtertisch an an einem Ende des Saals. An dem gegenüberliegenden Ende ist der Bereich für Zuschauer. Die Staatsanwaltschaft sitzt immer auf der Fensterseite. Der oder die Angeklagte und sein Verteidiger sitzen entweder gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Richter. Die Zeugen sitzen häufig in der Mitte des Saales. 


Werden Zuschauer in meinem Prozess anwesend sein?

Grundsätzlich sind alle Verhandlungen öffentlich. Nicht öffentlich sind lediglich Verhandlungen vor dem Jugendgericht. 

Bei öffentlichen Hauptverhandlung gilt: Jeder der möchte, darf bei einer Strafverhandlung zuschauen. Aber seien Sie beruhigt: Sehr selten nehmen Zuschauer tatsächlich an einer Gerichtsverhandlung teil.


Wann muss ich etwas sagen beziehungsweise wann darf ich etwas sagen?

Zunächst einmal müssen Sie dem Gericht nur Ihre Personalien, sprich Ihren Namen, Ihr Alter und Ihre Anschrift mitteilen. Sie sind nicht verpflichtet weitere Angaben zu haben. Vielmehr dürfen Sie während der ganzen Strafverhandlung schweigen. Das ist ihr gutes Recht! Sie haben aber selbstverständlich auch das Recht sich zur Sache zu äußern. 

Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, vor einer Hauptverhandlung mit einem Verteidiger eine Verhandlungsstrategie zu entwickeln. Man kann nämlich nicht pauschal sagen, ob es besser ist sich zu äußern oder zu schweigen.  

Sollten Sie den Weg in Ihre (erste) Hauptverhandlung nicht alleine gehen wollen, stehe ich Ihnen gerne als Strafverteidigerin zur Seite.



Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, sondern dient lediglich der ersten Orientierung.

Als Fachanwältin für Strafrecht berate ich Sie aber gerne ausführlich und individuell in einem persönlichen Gespräch. Auch verteidige ich Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe.

Rufen Sie an: (030) 76 73 73 970

oder schreiben eine E-Mail: mail@sk-strafrecht.de